Fachanwältin heißt: geprüfte Kompetenz

Die Verleihung der Titel Fachanwältin in meinen beiden Schwerpunkten gewerbliches Mietrecht und Arbeitsrecht sichern Ihnen eine durch die Rechtsanwaltskammer geprüfte besondere fachliche Kompetenz, die im Rahmen eines Lehrganges überprüft wird. Daneben wird praktische Erfahrung durch eine festgelegte Qualität und Quantität betreuter Mandate gewährleistet. Das hierdurch erzielte hohe Niveau der Beratungsqualität bleibt dadurch erhalten, dass mich das Führen des Titels Fachanwältin zur Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet.

Gemeinsam mit meiner Mitarbeiterin Dana Elß stehe ich Ihnen für Ihre unternehmerischen und privaten Belange zur Verfügung. Meine langjährigen Mandanten schätzen den persönlichen und unkomplizierten Weg, der uns in der Vergangenheit zu erfolgreichen Lösungen geführt hat. Mein Anspruch ist es, Ihnen nicht nur eine kompetente juristische Beratung zu bieten, sondern unkompliziert, schnell und pragmatisch die beste und erfolgversprechendste Handlungsalternative aufzuzeigen.

Meinen größten Erfolg sehe ich in dem mir großenteils seit mehr als einem Jahrzehnt entgegengebrachtem Vertrauen meiner Mandanten. Der hieraus resultierende enge persönliche Kontakt bildet die Basis, um in einer offenen Diskussion Lösungsansätze zu entwickeln und Entscheidungen zu treffen.




Profil


geboren 1966 in Braunschweig


Ausbildung in Hamburg, Brüssel und New York


seit 1995: in Leipzig als Rechtsanwältin zugelassen


1995 bis 2007: Rechtsanwälte HECKER, WERNER & HIMMELREICH


seit 2007: eigene Kanzlei


Arbeitsrecht

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die außergerichtliche Beratung regionaler,
wie überregionaler mittelständischer Unternehmen und Arbeitnehmer
im Bereich:

ARBEITSVERTRAG


BETRIEBSVEREINBARUNG


ABMAHNUNG


KÜNDIGUNG

Problemlösungen im Arbeitsrecht
erfordern exzellentes Fachwissen,
Verständnis für wirtschaftliche
Zusammenhänge, taktisches
Geschick, Einfühlungsvermögen
und viel Erfahrung.

Dafür bürgen die langjährige
Vertretung meiner Mandanten vor
Gerichten und Einigungsstellen,
deren außergerichtliche Beratung
bei arbeitsrechtlichen Einzel-
maßnahmen - sowie der ständige
Austausch mit Spezialisten auf
Fachseminaren und Tagungen.

Mein Leisungsspektrum umfasst

- Gestaltung von Verträgen
- Betriebsvereinbarungen
- Betriebsordnungen
- personelle Einzelmaßnahmen
- Trennungsgespräche
- Personalum- oder Abbau
- Betriebsverfassungsrecht
- betriebl. Mitbestimmungsrecht
- Interessenausgleich
- Verhandlung von Sozialplänen

Gewerbliches Mietrecht

Die Kompetenz meiner Kanzlei beruht auf der langjährigen Betreuung regionaler Unternehmen und in- und ausländischer Mandanten der Finanz- und Immobilienbranche im Bereich:

GEWERBERAUMMIETVERTRAG


OBJEKTMANAGEMENT


KÜNDIGUNG


RÄUMUNG

Viele Unternehmen sind Vermieter oder Mieter von Gewerbeflächen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen können weitreichend sein und werden nicht selten unterschätzt. Ich biete meinen Mandanten daher eine umfassende und praxisorientierte Beratung bezogen auf die gewerblichen Mietverhältnisse, die die Vertragsgestaltung, die Betreuung während der Vertragslaufzeit, Begleitung in Fragen des Objektmanagements und die Vertragsbeendigung umfasst.